Lautstärkeregelungen

Thema: Lärmschutz
(Alle Angaben ohne Gewähr, aber so sollte man(n) es machen)

Nachfolgender Artikel hat nichts mit dem „DJ-Führerschein“ zu tun.
Der bekommt demnächst seinen eigenen Bericht.
Vorab nur soviel dazu:
Ein großer Teil der DJ´s-Area-DJs hat diesen Führerschein,
der verbleibende Rest wird folgen!

Lärmschutz, ein leidiges Thema, vor allem für den, der Partybremser als Nachbarn hat.

Schnell wird da mal bei der Polizei angerufen und sich über den „Lärm“ beschwert.
Die Cops rücken an und die Party ist versaut.

Man kann das vermeiden und die netten Herren unverrichteter Dinge wieder zurück in ihre gute Stube
schicken, vorausgesetzt man beachtet vor und während der Party ein paar Kleinigkeiten:

1. Die Party anmelden (Ordnungsamt) – schadet nie!

2. Den § 48 des Bundes – Immissionsschutzgesetzes und den § 906 BGB zumindest ein wenig kennen.

3. Die vorgegebenen Grenzwerte kennen, regelmäßig kontrollieren und einhalten!

Soviel zur Praxis, jetzt ein wenig Theorie:

Es gibt, typisch für Deutschland, jede Menge Paragraphen und sonstige kaum vorstellbare Vorschriften die frei übersetzt in etwa folgendes besagen: Wird der Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks durch Lärm gestört, so kann er vom Störer die Beseitigung des Lärms verlangen.
Im Amtsdeutsch ist hierbei von verbotener Eigenmacht die Rede, bzw. die Schrift. Aber, und jetzt kommt die gute Nachricht für die Party-Fans, ist der Anspruch auf Beseitigung ausgeschlossen, wenn der Eigentümer oder Mieter zur Duldung verpflichtet ist. Das ist Musik in meinen Ohren!

Was zu dulden ist ergibt sich aus § 906 BGB sinngemäß in etwa wie folgt:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Geräuschen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes – Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.

Im Klartext bedeutet dies: Haltet ihr die vorgegebenen Grenzwerte ein, kann euch keiner den Saft abdrehen.
Ausnahmen mal ausgenommen. Dazu muß aber eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegen.

Jetzt aber mal zu den Fakten und Daten an die ihr euch halten müsst.
Art der zu schützenden Nutzung

Ort (Richtwert in dB(A) von 6-22Uhr (Tag)/Richtwert in dB(A) von 22-6Uhr (Nacht))

Industriegebiete (70/70)
Gewerbegebiete (65/50)
Kern-, Dorf-, Mischgebiete (60/45)

Allgemeine Wohngebiete (55/40)
Reine Wohngebiete (50/30)
Kurgebiete, Krankenhäuserund Pflegeanstalten (45/35)
Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden (35/25)
Sonderregelung für seltene Ereignisse (70/55)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage
um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragungen
dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten werden.

Unter Geräuschspitzen sind übrigens nicht musikalische Spitzenpegel zu verstehen,
sondern z.B. ein kurzes versehentliches öffnen einer Tür.

Bitte unbedingt beachten:
Auch Party-Gäste verursachen Lärm, meistens mehr als man denkt!

Wichtig: Bei der Bestimmung des Gebietscharakters kommt es nicht auf die Einstufung
durch die Städte und Gemeinden an, sondern auf die tatsächliche Nutzung.
Mehr Infos hierzu findet ihr in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Mein Tip:

1. Irgendwo ein Schallpegelmeßgerät organisieren.

2. Vorab, am besten tagsüber, die Party-Location
mal soundmässig antesten und messen.

3. Versuchen Schallschutzmaßnahmen zu finden.

4. Die Party beim Ordnungsamt anmelden.

5 . Die Nachbarschaft am besten mit einem
netten Brief nicht nur auf die Party hinweisen, sondern
auch gleichzeitig um Entschuldigung für die Belästigung bitten.

6. Die oben aufgeführten Grenzwerte möglichst einhalten.

7. Zwischendurch immer mal wieder kontrollieren, nicht erst wenn die Cops on Air sind!

Zum Schluss:

Deutsches Recht hat einen Haken ?!?
Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen !!!

Und über Recht oder Unrecht entscheiden immer noch die Gerichte.
Da ich als Autor kein ausgebildeter Jurist bin, ich habe mich in
dieses Thema lediglich eingelesen, kann ich meinem Artikel auch
keine Rechtsverbindlichkeit bescheinigen.

Autor: DJ McMaus (DJ´s Area)

© DJ´s Area, Ludwigshafen 2008.